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EU-DSGVO: Was es mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU auf sich hat und worauf Schweizer Unternehmen achten müssen

Die EU bemüht sich seit langer Zeit um den Datenschutz der EU-Bürger. In Zeiten von Google, Facebook und unzähligen Online-Shops wie Amazon oder Zalando ist dies auch nötig. Neu tritt ab dem 25. Mai 2018 ein EU-einheitliches Datenschutz-Gesetz in Kraft: die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO oder auf Englisch GDPR (General Data Protection Regulation). Diese ist weltweit ein Meilenstein im Schutz der Privatsphäre und wird die Bedingungen für die Aufnahme, Benutzung und Übergabe personenbezogener Daten in ihren Grundzügen verändern.

 

Ausgangslage

Wir alle bewegen uns heutzutage im Web. Sei es, um auf «Spotify» Musik zu hören, auf «Netflix» Filme oder Serien anzuschauen, mit Hilfe der Google-Suche zu einem Thema zu recherchieren, per WhatsApp mit Freunden zu schreiben, das neuste Ferienfoto auf Facebook oder Instagram zu posten oder diesen Blog-Beitrag zu lesen. Dabei werden unsere Aktivitäten von diesen Unternehmen dauerhaft überwacht, unsere Daten werden gespeichert und analysiert.

Doch nicht nur bei Online-Aktivitäten werden Daten gesammelt. Bei jedem Einkauf in der Migros mit der Cumulus-Karte wird registriert, was eingekauft wurde (wobei die Migros nur ein Beispiel von vielen ist). Zusätzlich zu den vielen gesammelten Informationen aus dem Web helfen auch diese Daten, sich ein genaues Bild eines Menschen zu machen, um dann gezielt Werbung zu schalten.

Aufgrund dieser Unmengen von Daten wird die Sicherheit im Internet immer wichtiger. Cyber-Kriminelle haben oft persönlich identifizierbare Informationen (Namen, Adressen, Sozialversicherungen, Steueridentifizierungen, Zahlungskarteninformationen, etc.) im Auge. Dies führte schon zu zahlreichen Verbrechen wie Wirtschaftsdiebstahl oder Identitätskriminalität.

 

Den kompletten Artikel finden Sie in unserem Blog auf www.w-vision.ch.

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